Lehren und belehren – wo ist der Unterschied?

Welchen Unterschied für die Bedeutung des Verbs „lehren“ macht die Vorsilbe (auch Präfix genannt) „be“? Diese Frage stellen sich nicht nur Menschen, die Deutsch als Fremdsprache erlernen. Auch Muttersprachlern ist der feine Unterschied zwischen lehren und belehren mitunter nicht ganz klar. Doch keine Sorge: Nach der Lektüre dieses Beitrags kennen Sie den Unterschied genau, versprochen!

Was heißt lehren?

Wer wissen will, welche Bedeutung das Verb „lehren“ hat, der muss schauen, wo das Wort herkommt. Wahrigs Herkunftswörterbuch erklärt, dass sich das Verb „lehren“ übers mittelhochdeutsche wie althochdeutsche „leren“ bis auf das germanische „lais-eja“ zurückführen lasse, in dem sich auch das gotische „lais“ fände, also ein „ich weiß“ oder ursprünglich ein sich „wissend machen“. Wahrig merkt zudem an, dass das mittelhochdeutsche „lere“ auf das althochdeutsche „lera“ zurückgehe und seit jeher für „Unterricht“ und „Bildung“ stehe.

Derjenige, der lehrt, ist demnach ein Lehrer. Er vermittelt Wissen, sorgt für Bildung.

Die Bedeutung des Verbs erklärt sich wie von selbst, wenn man sich die Wörter anschaut, die wir synonym für „lehren“ verwenden:

  • anleiten
  • anlernen
  • ausbilden
  • befähigen
  • beibringen
  • dozieren
  • einarbeiten
  • lesen/vorlesen (im Sinne von: eine Vorlesung halten)
  • unterrichten
  • vermitteln

Lehren und belehren

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Wie verändert die Vorsilbe „be“ das Wort „lehren“?

Die Vorsilbe „be“ beschreibt zumeist ein Einwirken auf etwas. Ursprünglich hatte die Vorsilbe eine räumliche Bedeutung: Sie stand für „um etwas herum“. Das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache nennt als Beispiel, dass man im Mittelhochdeutschen „begraben“ nutzte, wenn man meinte, dass etwas „mit einem Graben umgeben“ ist. „Belegen“ bedeutete demnach „einschließen“ und „beringen“ „umringen“.

Verben mit der Vorsilbe „be“ haben dank dieser zudem eine resultative Bedeutung im Sinne von komplett, ganz, ganz und gar sowie völlig.

Grammatikalisch betrachtet macht die Vorsilbe „be“ aus einem transitiven Verb ein intransitives.

Transitives vs. intransitive Verben: So können Sie beide unterscheiden!

Zur Unterscheidung eines transitiven von einem intransitiven Verb müssen Sie prüfen, ob das Verb in dem betreffenden Satz mit einem Akkusativobjekt steht oder stehen könnte. Passt ein solches Akkusativobjekt nicht, handelt es sich um ein intransitives Verb. Steht ein Akkusativobjekt im Satz, das vom Verb abhängt, ist das Verb transitiv.

Wichtig: Es gibt Verben, die sowohl transitiv als auch intransitiv sein können. Bestes Beispiel ist das Verb „fahren“: Sie können es im Sinne

  • einer reinen Fortbewegung („Sie fahren nach Hause.“)
  • oder eines Transports („Sie fahren den Einkauf nach Hause.“)

benutzen. Im ersten Beispielsatz gibt es kein Akkusativobjekt, im zweiten dagegen schon: Wen oder was fahren sie nach Hause? Den Einkauf! Doch zurück zum Unterschied zwischen lehren und belehren!

Was heißt belehren?

Das Verb „belehren“ hat bedeutungstechnisch einen leicht unangenehmen Beigeschmack: Während das Lehren von Kenntnissen prinzipiell auf offene Ohren trifft – die Schüler wollen vom Lehrer lernen –, ist das Belehren oftmals eine Sache, die einem ungefragt aufgedrängt wird. Sogenannte Besserwisser oder Wichtigtuer belehren einen eher, als dass sie einen etwas lehren. Oft geschieht das Belehren selbstgefällig. Das Belehren grenzt insofern bereits an ein Bevormunden, Zurechtweisen oder Verweisen. Dementsprechend gelten diese Begriffe auch als Synonyme für ein Belehren.

Man könnte auch sagen: Das Lehren findet auf Augenhöhe statt, das Belehren von oben herab.

Grammatikalisch braucht das Verb „belehren“ eine Präposition wie „über“, „bezüglich“ oder „hinsichtlich“: „Ich belehre Sie über Ihre Rechte.“

Belehren im Amtsdeutsch

Das deutsche Rechtswesen benutzt das Wort „belehren“ in einer ganz klar definierten Bedeutung: Belehren ist dort das von Rechtsnormen vorgeschriebene Informieren eines Rechtssubjektes über die Sachlage und/oder seine Rechte.

So wird ein Beschuldigter im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens beispielsweise darüber „belehrt“, dass er das Recht auf einen Verteidiger hat und es ihm freisteht, sich zu der Sache zu äußern.

Spannend ist hierbei, wie man die beiden Verben

  • belehren
  • und beraten

unterscheidet. Das Gesetz verwendet diese Verben nicht einheitlich, sondern in Abhängigkeit von der jeweiligen Verfahrenssituation und den zugehörigen Anforderungen.

Beraten meint ein dialogisches Informieren, das auf das Ersuchen des Beratenen hin geschieht. Nach einer Beratung hat der Beratene die Wahl, ob er den Rat annimmt oder nicht.

Belehrt wird dagegen monologisch: Der Belehrende weist beispielsweise auf mögliche Rechtsfolgen hin. Das Belehren ist hoheitliche Pflicht der Strafverfolgungsorgane – die Belehrung ist unverzichtbarer Bestandteil eines fairen Verfahrens.

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