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Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten

Lingua-World übersetzt Ihre persönlichen Dokumente, Unterlagen und Unternehmensdokumente, die Sie im In- und Ausland einreichen können. Mit dem Stempel eines ermächtigten Übersetzers wird Ihre Übersetzung als „beglaubigte Übersetzung“ offiziell anerkannt und erfüllt alle behördlichen Anforderungen.

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Welche Dokumente werden beglaubigt?

Für amtliche Verfahren oder behördliche Nachweise ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich, die von einem beeidigten Übersetzer angefertigt wurde. Nachfolgend ein Auszug unserer Übersetzungsdienstleistungen für offizielle Dokumente – rechtssicher und für den amtlichen Gebrauch anerkannt.

Urkunden

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Notarielle Urkunden
  • Scheidungsurkunden
  • Sterbeurkunden

Zeugnisse und Zertifikate

  • Arbeitszeugnisse
  • Auszeichnungen
  • Berufsabschlusszeugnisse (z.B. Meisterbrief, Gesellenbrief, Bestallungsurkunde)
  • Diplom- und Studienzeugnisse
  • Führungszeugnisse
  • Praktikumszeugnisse (zur Bestätigung abgeschlossener Praktika)
  • Qualifikationsnachweise (z.B. Weiterbildungs- und Fortbildungszertifikate)
  • Schulungsunterlagen und Lehrpläne für berufliche Weiterbildungen
  • Schulzeugnisse
  • Sprachzertifikate (z.B. TOEFL, IELTS, Goethe-Zertifikat)

Unterlagen für Behörden, Bewerbungen und weitere Verfahren

  • Behördenbesuche jeder Art: Polizei, Gericht, Finanzamt
  • Bewerbungen
  • Ein- und Verkaufsangelegenheiten
  • Medizinische Untersuchungen
  • Standesamtliche- und kirchliche Eheschließungen
  • Steuerunterlagen und Berufszulassungen
  • Versicherungen (Versicherungspolicen, Verträge und Vollmachten)

Weitere Dokumente für den privaten und geschäftlichen Bereich

  • Adoptionspapiere (Schriftstücke, die eine Adoption rechtlich bestätigen)
  • Anerkennung der deutschen Staats­angehörigkeit
  • Anerkennungs- und Gleichwertigkeits­bescheinigungen (z.B. für im Ausland erworbene Abschlüsse)
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Ausweispapiere
  • Bankdokumente
  • Briefe
  • Führerscheine
  • Gerichtsurteile
  • Handels- und Geschäftsdokumente (Patente und Urheberrechtsdokumente, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Export- und Importdokumente für den internationalen Handel)
  • Hypotheken
  • Immobiliendokumente (Grundbuchauszüge)
  • Ledigkeitsbescheinigung / Familienstands­bescheinigung (Nachweis über den aktuellen Familienstand, wichtig für Eheschließungen)
  • Produktzertifikate und Konformitätserklärungen (für den Verkauf von Waren im Ausland)
  • Testamente
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Dokumente, die bestätigen, dass gegen eine Person keine Einwände bestehen, z.B. bei Adoptionen oder Arbeitsverhältnissen)
  • Universitäts- und Hochschulanmeldungen (z.B. Unterlagen für Studienbewerbungen im Ausland)
  • Verträge (z. B. Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, Handelsverträge) sowie weitere Übersetzungsdienste rund um amtliche, private und unternehmensbezogene Dokumente.
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Dokumente für Ämter und Behörden sowie Gesundheitsdokumente (Auszug)

  • Abstammungsurkunde (Nachweis der Abstammung, z. B. für Staatsangehörigkeits- und Erbschaftsverfahren)
  • Abiturzeugnis und schulische Abschlusszeugnisse (für Anerkennungsverfahren in Deutschland)
  • Aufenthaltstitel (z. B. Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU)
  • Eheurkunde / Heiratsurkunde (für standesamtliche und ausländerrechtliche Verfahren)
  • Ehefähigkeitszeugnis (Nachweis, dass einer Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen)
  • Jobcenter-Unterlagen (Nachweise und Bescheide für Leistungsanträge nach SGB II)
  • Lohnabrechnung (zur Einkommensüberprüfung bei Behördenanträgen)
  • Lebenslauf (für Anerkennungsstellen und Berufsverbände)
  • Meldebescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung
  • Rentenbescheid / Rentenbescheinigung
  • Scheidungsurteil (gerichtlicher Beschluss zur Auflösung der Ehe)
  • Arztbrief (ärztliche Befundmitteilung, z. B. für Behörden, Versicherungen oder ausländische Stellen)
  • Attest / Ärztliche Bescheinigung (z. B. Arbeitsunfähigkeits-, Kur- oder Reisefähigkeitsbescheinigung)
  • Impfausweis (für Einreise-, Visa- oder Schulanmeldungsverfahren)

Über die Beglaubigung von Übersetzungen

Eine Beglaubigung Ihrer privaten Dokumente bestätigt, dass Abschrift und Übersetzung mit dem Original übereinstimmen. Es handelt sich somit um eine offizielle Übersetzung, die von Behörden und Institutionen anerkannt wird. Beglaubigte Übersetzungen werden beispielsweise benötigt, wenn Sie gegenüber Behörden Ihre Identität oder Ihren Familienstand nachweisen müssen oder bei der Beantragung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen.

Bestimmte Berufe können Sie nur ausüben, wenn Sie über dafür qualifizierende Abschlüsse verfügen. Wenn Sie Ihre Qualifikationen im Ausland nutzen möchten, müssen Sie oft Dokumente übersetzen lassen, um Nachweise in der jeweiligen Landessprache zu erbringen. Auch für berufliche Belange wie die Bewerbung bei internationalen Unternehmen oder die Beantragung einer Arbeitserlaubnis werden beglaubigte Übersetzungen benötigt.

Wer darf Übersetzungen beglaubigen?

Viele Nutzer suchen nach „Übersetzer beglaubigt“ und meinen damit einen beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer, der Übersetzungen mit Stempel und Beglaubigungsvermerk offiziell bestätigen darf.

Nicht alle Übersetzer dürfen beglaubigen – dafür ist eine besondere Qualifikation erforderlich. Nur Übersetzer, die durch eine offizielle Prüfung und gegebenenfalls durch eine Bestallungsurkunde des Gerichts dazu ermächtigt wurden und als „beeidigte“ oder „vereidigte“ Übersetzer bezeichnet werden, dürfen Übersetzungen beglaubigen.

Diese Form der beglaubigten Übersetzung wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig auch als „amtlich beglaubigte Übersetzung“ bezeichnet – gültig bei Behörden, Gerichten und staatlichen Stellen.

In Deutschland müssen beeidigte Übersetzer eine Prüfung bei einem Gericht ablegen und so die Befugnis zu erlangen, offizielle Dokumente wie Urkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen zu beglaubigen.

Wie wird eine Übersetzung beglaubigt?

Bei einer beglaubigten Übersetzung wird das Originaldokument von einem beeidigten oder vereidigten Übersetzer übersetzt und anschließend von diesem beglaubigt. Es wird ein Beglaubigungsvermerk mit Stempel und Unterschrift des Übersetzers angebracht. Damit wird die Richtigkeit der Übersetzung bestätigt, und die Beglaubigung macht die Übersetzung als offiziell anerkannt. Ebenfalls gebräuchlich ist der Ausdruck bestätigte Übersetzung.

Qualität und Zertifizierung

Seit über zwei Jahrzehnten erstellt Lingua-World beglaubigte Übersetzungen für Behörden, Gerichte, Unternehmen und Privatpersonen. Unsere Arbeit basiert auf den international anerkannten Qualitätsnormen DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 17100. Diese Zertifizierungen bestätigen, dass alle Übersetzungs- und Prüfprozesse nach klar definierten Standards erfolgen. So profitieren unsere Kunden von höchster Genauigkeit, Verlässlichkeit und Akzeptanz ihrer Dokumente bei offiziellen Stellen.

Mithilfe unseres globalen Netzwerks können wir als Übersetzungsbüro für Dokumente aller Art auf beeidigte Übersetzer für eine Vielzahl von Sprachkombinationen zurückgreifen. Häufig beauftragt wird insbesondere die Übersetzung und Beglaubigung englischer Dokumente – darunter Zeugnisse, Urkunden und Verträge, die für deutsche Behörden oder Anerkennungsverfahren übersetzt werden müssen. Darüber hinaus bearbeiten wir Sprachkombinationen wie Ukrainisch–Deutsch, Deutsch–Französisch, Englisch–Bosnisch, Griechisch–Englisch, Tschechisch–Deutsch sowie alle weiteren Sprachen und Dialekte weltweit.

Ob Zulassungsverfahren, Visumsantrag oder internationaler Vertragsabschluss – welche Dokumente konkret beglaubigt werden müssen, hängt von der jeweiligen Zielstelle ab. Lingua-World berät Sie dazu und übernimmt die gesamte Abwicklung: von der Übersetzung durch beeidigte Übersetzer bis zur Beglaubigung.

Ihre unverbindliche Anfrage

Beglaubigte Übersetzungen von Lingua-World werden seit über 25 Jahren von Behörden, Gerichten, Universitäten und Arbeitgebern in Deutschland und weltweit anerkannt. Angefertigt von beeidigten Übersetzern, zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 17100.

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