Lingua-World übersetzt Ihre persönlichen Dokumente bzw. Unterlagen, die Sie in- und außerhalb Deutschland einreichen können. Die Übersetzung wird durch den Stempel eines ermächtigten Übersetzers beglaubigt.
Eine Beglaubigung Ihrer privaten Dokumente bestätigt, dass Abschrift und Übersetzung mit dem Original übereinstimmen. Es handelt sich somit um eine offizielle Übersetzung. Beglaubigte Übersetzungen benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie Behörden gegenüber Ihre Identität oder Ihren Familienstand nachweisen müssen.
Bestimmte Berufe können Sie nur ausüben, wenn Sie über dafür qualifizierende Abschlüsse verfügen. Auch für berufliche Belange werden nach einer Übersiedelung ins Ausland daher oft beglaubigte Übersetzungen angefertigt.
Lassen Sie Dokumente von der Ausgangssprache ⇆ Zielsprache nur übersetzen, liegt Ihnen damit also noch keine offizielle Beglaubigung vor. Denn beglaubigen dürfen diese und alle anderen Übersetzungen nur solche Übersetzer, die dazu ermächtigt wurden. Man bezeichnet diese auch als „beeidigte“ oder „vereidigte“ Übersetzer.
Durch unser weltweites Netzwerk können wir Ihnen vereidigte Übersetzer für Kombinationen wie Ukrainisch-Deutsch, Deutsch-Französisch, Englisch-Bosnisch, Griechisch-Englisch oder Tschechisch-Deutsch ebenso anbieten wie für alle anderen Sprachen und Dialekte dieser Welt.
Einige Fragen rund um das Thema Übersetzungen mit Beglaubigung stellen sich immer wieder. Diese haben wir in unseren FAQ für Sie zusammengefasst.
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