Nach Fertigstellung von Übersetzungsleistungen zeigt Lingua World die Fertigstellung und Abnahmefähigkeit gegenüber dem Kunden an. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen, kann Lingua World eine angemessene Frist zur Abnahme der Leistung setzen. Die Leistung gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde weder die Abnahme erklärt, noch innerhalb der Frist die Abnahme unter Nennung mindestens eines Mangels verweigert. Ist der Kunde Verbraucher, hat Lingua World diesen mit der Abnahmeaufforderung auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme in Textform hinzuweisen. Die Abnahme gilt spätestens als erfolgt, sobald der Kunde die Leistungen von Lingua World vorbehaltlos in Benutzung genommen hat.
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